Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Neuhof, L 3181, Westspange, i. H. Schützenstraße, i.R. Kalbach ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 100 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat …Mehr