Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erding-Altenerding, Landgerichtsstraße, i.H. Hs.-Nr. 28b die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 52 km/h mit Radarmessung mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen.. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle …Mehr