Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Mönchengladbach, Messstelle, Landscheidung, Höhe Hausnr. 180, Fahrtrichtung Bahnstraße um 33 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 mobil. Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG,§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr