Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Plettenberg-Brüninghausen, auf der B 236, vor Bahnübergang, FR Werdohl die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 36 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Laser- / Radar-Messung ergab 66 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, …Mehr