Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leina, Ortsdurchfahrt, L 1027 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 32 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Lasermessung mit Foto ergab 82 km/h. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. …Mehr
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit auf der L 1027, zw. Gotha u. Leina festgestellt, Zentrale Bußgeldstelle Artern
Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der L 1027, zw. Gotha u. Leina. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit einem Einseitensensor mit Foto 127 km/h Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr