Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Magdeburg, Beyendorf-Sohlen, OT Anker, Leipziger Chaussee, geg. “Zum Anker”, FR A 14 um 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 75 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät Foto. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat …Mehr
Anhörung nach Geschwindigkeitsüberschreitung in Magdeburg, Beyendorf-Sohlen, OT Anker, Leipziger Chaussee, FR A14 erhalten, Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 21 km/h in Magdeburg, Beyendorf-Sohlen, OT Anker, Leipziger Chaussee, geg. Zum Anker, FR A14 überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 71 km/h. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle …Mehr
In Magdeburg, Beyendorf-Sohlen, OT Anker, Leipziger Chaussee, FR A 14 zu schnell gefahren, Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Magdeburg, Landeshauptstadt Magdeburg, Beyendorf-Sohlen, OT Anker, Leipziger Chaussee, FR A 14 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 44 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 94 km/h Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 …Mehr
In Magdeburg, Beyendorf-Sohlen, OT Anker, Leipziger Chaussee, FR A 14 zu schnell gefahren, Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Magdeburg, Beyendorf-Sohlen, OT Anker, Leipziger Chaussee, FR A 14 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 44 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 94 km/h Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § …Mehr