Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ostritz, B 99, Görlitzer Str., FR Leuba mit 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 73 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffiphot stat. Geschw. und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 …Mehr