Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Lüdinghausen, Seppenrade, B 474, Abzweig Leversum 28-32 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 97 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3 Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Zeugenfragebogen …Mehr