Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 1, Abschnitt 120, km 0,45, in FR Lichtenow die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 96 km/h. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, …Mehr