Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Puchheim, Lochhauser Str. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 8 km/h bei zulässigen 20 km/h. Mit Messgerät Poliscan FM1 wurden 28 km/h mit Frontfoto dokumentiert Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat Bearbeitende …Mehr