Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leer, Feldstraße 5 -7, Rtg. Logabirumer Str. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 62 km/h bei zulässigen 30 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 32 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr
Geschwindigkeitsübertretung in Leer, Feldstraße 5 – 7, Rtg. Logabirumer Str. um 32 km/h hatte Bußgeldverfahren zur Folge, Bußgeldstelle Landkreis Leer
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leer, Feldstraße 5 – 7, Rtg. Logabirumer Str. die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 62 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr