In Colditz, Albertberg, Richtung Luisastraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto ergab 52 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leipzig übersandte Vordruck Anhörung “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht …Mehr