Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Flensburg, LZA B 199, Nordstraße, Motzartstraße in der linken Hand gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet …Mehr