Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münster, Meesenstiege begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Foto 52 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: …Mehr