Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Dresden, Radeburger Str. stadtwärts, Höhe Meinholdstraße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit VDS M5 digital mit Frontfoto 81 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr