Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Radebeul, Dr. Rudolf-Friedrichs-Straße, in H. Nr. 4, in Ri. Meißener Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 44 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 14 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Leivtec XV3 und Frontfoto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, …Mehr