Bei einer Geschwindigkeit von 101 km/h wurde der erforderliche Abstand von 42,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Meißenheim, BAB 5, km 711,820, Fahrtrichtung BA-KA nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS 4.5-Messung mit Foto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § …Mehr
In Meißenheim, BAB 5 , KM 711,820 , Fahrtrichtung BA-KA wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
Bei einer Geschwindigkeit von 117 km/h wurde der erforderliche Abstand von 48,70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Meißenheim, BAB 5 , KM 711,820 , Fahrtrichtung BA-KA nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS 4.5 Messung mit Foto festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 …Mehr