Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mönchengladbach, Messstelle Limitenstraße, Höhe Hs.-Nr. 150, Fahrtrichtung Odenkirchner Straße mit 43 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 93 km/h. Beweismittel: Traffipax SpeedoPhot, Frontfoto. Bußgeld: 440,00 €, erhöht wegen Voreintragung, 1 Monat Fahrverbot. Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § …Mehr