In 36358, Herbstein, OT Stockhausen, Müser Straße, Höhe Kindergarte, Bushaltestelle wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0 mit Foto ergab 46 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 …Mehr