Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bottrop, auf der Münsterstraße, B 225, FR Kirchhellen, Bereich Rotthofs`Hof um 29 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage dokumentierte mit Beweisfoto 79 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bottrop Die Fachanwälte für …Mehr