Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oberhausen, Fernewaldstraße, FR Dorstener Str. die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 33 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 63 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 …Mehr