Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 74078, Heilbronn, Neckargartach, Frankenbacher Straße, ggb. 74 um 31 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 61 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, …Mehr