Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74196, Neuenstadt, Neckarsulmer Str., Richtung Neckarsulm die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h bei zulässigen 30 km/h. Durch Messung mit Lasergerät wurden 56 km/h mit Frontfoto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr
Wegen der Geschwindigkeitsübertretung von 31 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet, Bußgeldstelle Heilbronn
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74076, Heilbronn, Neckarsulmer Str. ggü. 91 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 31 km/h, bei erlaubten 40 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 71 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, …Mehr