Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 74196, Neuenstadt, Neckarsulmer Str., Richtung Neckarsulm wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 59 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, …Mehr