Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 75053, Gondelsheim, Neibsheimer Str., in Höhe Kirche. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit ESO Einseitensensor 8.0 51 km/h mit Foto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr