Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Neubrandenburg, Neuendorfer Str., B 192, Höhe Seestraße, i. R. stadteinwärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Foto 71 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr