In Hamburg, Altengammer Hauptdeich, bei LiMa 2, i. R. Neuengammer Hauptdeich wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät VD1 71 km/h. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat Aktenführende Bußgeldstelle Hamburg übersandte …Mehr