Außerorts Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Neuenstein, auf der A 7, bei km 356,150, Kassel – Fulda gemessen, Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Neuenstein, auf der A 7, bei km 356,150, Kassel – Fulda  um 25 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 125 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr

Um 29 km/h die erlaubte Geschwindigkeit in Neuenstein, auf der A 7, bei km 356,150, Kassel – Fulda überschritten, Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neuenstein, auf der A 7, bei km 356,150, Kassel – Fulda die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 29 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 129 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr

Geschwindigkeitsverstoß in Neuenstein, auf der A 7, bei km 356,150, Kassel – Fulda wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Neuenstein, auf der A 7, bei km 356,150, Kassel – Fulda. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung Lasergerät mit Foto 129 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr

30,00 € Bußgeld wegen Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung in Neuenstein, A 7, bei km 356,150, Kassel – Fulda erhoben, Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neuenstein, auf der A 7, bei km 356,150, Kassel – Fulda  die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 17 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 117 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr