Bußgeldverfahren nach Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften in Neumünster, auf der Rendsburger Straße eröffnet, Bußgeldstelle Neumünster

In Neumünster, auf der Rendsburger Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät  mit Foto 85 km/h. Verletzte Vorschriften:  3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Aktenführende Bußgeldstelle Neumünster übersandte Anhörung „Die Fachanwälte …Mehr