Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 25 km/h in Langenselbold, Niedergründauerstr., Höhe Nr.34, Richtung Ringstraße überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 55 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel eröffnete …Mehr