Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 52, Burg, OT Niegripp, Hauptstraße, Höhe Haus-Nr. 47, Richtung Ho mit 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Radarmessung dokumentierte mit Frontfoto 51 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: …Mehr