Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fulda, Niesiger Straße, Höhe  Ottilienschule Kinderarten die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 42 km/h mit Sensormessung mit  Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 12 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, …Mehr