Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in der Gem. Nörten, B 3, i.H. Abs. 272, Station 157, FR Northeim. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit stat. Anlage ESO ES3.0 111 km/h Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § …Mehr