Geschwindigkeitsübertretung In Dresden, Bergstraße, ggü. Einmündung Böllstraße, aus Ri. Nöthnitzer Str., hatte Bußgeldverfahren zur Folge, Bußgeldstelle Dresden

In Dresden, Bergstraße, ggü. Einmündung Böllstraße, aus Ri. Nöthnitzer Str., in Ri. Innsbrucker Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät TraffiStar S 350 digital mit Frontfoto 72 km/h. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr

Geschwindigkeitsverstoß in Dresden, Bergstr., Höhe Böllstr., aus Ri. Kohlenstr., in Ri. Nöthnitzer Str. hatte Bußgeldverfahren zur Folge, Bußgeldstelle Dresden

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, Bergstr., Höhe Böllstr., aus Ri. Kohlenstr., in Ri. Nöthnitzer Str. mit 31 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 81 km/h. Beweismittel: LEIVTEC digital, Frontfoto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 …Mehr