Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. Es wurde in Freiburg, auf der BAB 5, bei km 754,8, BA-Ka bei einer Geschwindigkeit von 122 km/h statt des nötigen Abstandes von 50,80 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 23,50 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem …Mehr