Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsübertretung in Nürnberg, Tullnaustraße 62, Ri. Ostendstraße festgestellt, Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg

Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Nürnberg, Tullnaustraße 62, Ri. Ostendstraße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Foto 47 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 …Mehr

Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsübertretung fin Nürnberg, Südwesttangente, Ri. Feucht, Hh. AS N.-Gebersdorf festgestellt, Bußgeldstelle Straubing

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Nürnberg, Südwesttangente, Ri. Feucht, Hh. AS N.-Gebersdorf um 26 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 mit Foto 106 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr

Bußgeldbescheid wegen Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit in Nürnberg, Gudrunstraße 22, Ri. Schönweißstraße erlassen, Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg

Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Nürnberg, Gudrunstraße 22, Ri. Schönweißstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 29 km/h, bei zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, um 59 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung …Mehr

In Sinsheim, BAB 6, km 613,450, Nürnberg – Mannheim wurde der nötige Sicherheitsabstand um 28,50 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h wurde der erforderliche Abstand von 52,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Sinsheim, BAB 6, km 613,450, Nürnberg – Mannheim nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Lasergerät PoliScan Speed mit Foto festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr