Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist – Handy gehalten in 14055, Berlin, A 115, zw. AS Hüttenweg und AD Funkturm. Beweismittel: Zeugen: aufnehmende Beamte. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 Abs. 1, 3 Nr.5 StVG, 246.1 BKat 100,00 € …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in Karlstein am Main, Schiffweg Nr. 1 wurde mit Bußgeld über 150,00 € geahndet, Bußgeldstelle Straubing
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Karlstein am Main, Schiffweg Nr. 1 in der linken Hand, am li. Ohr gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 …Mehr