Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 13, bei km 113,3, in Ri. Ortrand / Dresden mit 26 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor dokumentierte mit Beweisfoto 126 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr