Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 63762, Großostheim, Ostendstr., Höhe Hs. Nr. 8 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 16 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit Lasergerät PoliScan Speed mit Frontfoto ergab 46 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr