Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bottrop, Osterfelderstr., zw. Kirchhellener Straße und Peterstr. mit 26 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 56 km/h. Beweismittel: Messprotokoll Geschwindigkeitsmessung Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Bottrop übersandt. …Mehr