Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Darmstadt, Carl-Schenck-Ring, Phillip-Reis-Weg, FR Otto-Röhm-Straße mit 27 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 77 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat Zeugenfragebogen …Mehr