Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Krefeld, Dießemer Bruch zw. Neue Ritterstraße u. Untergath, FR Untergath mit 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 57 km/h. Beweismittel: Messung mit speedophot RADAR, Foto. Verwarnungsgeld: 15,00 € Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 …Mehr