Geschwindigkeitsübertretung in Minden, Petershäger Weg 14, FR Lübbeker Straße wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Bußgeldstelle Minden

Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Minden, Petershäger Weg 14, FR Lübbeker Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S350 MiniRack wurden 110 km/h mit Foto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr

Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung in Minden, Petershäger Weg 14, FR Lübbecker Straße eröffnet, Bußgeldstelle Minden

Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Minden, Petershäger Weg 14, FR Lübbecker Straße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 27 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit TraffiStar S350 MiniRack mit Foto ergab 77 km/h Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, …Mehr

Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung in Minden, Petershäger Weg 14, FR Lübecker Straße eingeleitet, Bußgeldstelle Minden

Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Minden, Petershäger Weg 14, FR Lübecker Straße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 19 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit TraffiStar S 350 MiniRack ergab 69 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 …Mehr

Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsübertretung in Minden, Petershäger Weg 14, FR Lübecker Straße festgestellt, Bußgeldstelle Minden

Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Minden, Petershäger Weg 14, FR Lübecker Straße um 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Verwarnungsgeld von 30,00 € erhoben. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 MiniRack. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 …Mehr