Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Wirdum, L 4, Wirdumer-Altendeich, km 3,850, Richtung Pewsum außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 75 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiPhot S und Frontfoto.. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 …Mehr