Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, Planetenstraße, vor HNr. 22, aus Ri. Aachener Straße mit 11 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 41 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 digital und Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr