Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Uelzen-Oldenstadt, Wendlandstraße, i.H. Nr. 4, FR Dannenberg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 40 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed and Red wurden 90 km/h mit Frontfoto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 …Mehr