In Leinfelden-Echterdingen, auf der BAB 8, mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 16.01.2016 in Leinfelden-Echterdingen, auf der BAB 8, km 198,420, Karlsruhe-München, Überleitung zur B 27, Richtung Tübingen um 24 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 84 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speeed, Foto. Erhöhte Bußgeld 100,00 € wegen Voreintragung Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage …Mehr