Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit in Stuttgart, Pragstraße, Pragtunnel, Richtung Bad Cannstatt hatte Bußgeldverfahren zur Folge, Bußgeldstelle Stuttgart

Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Stuttgart, Pragstraße, Pragtunnel, Richtung Bad Cannstatt wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 88 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 38 km/h. Beweismittel: Messprotokoll und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 …Mehr