Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schloß Holte-Stukenbrock, BAB 33, km 36,500, RF Bielefeld mit 35 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 95 km/h. Beweismittel: Provida und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat …Mehr