Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Würzburg, Nordtangente, Höhe Psychiatrie, FR stadteinwärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Frontfoto 75 km/h Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, …Mehr